Pip: EPBD, GModG, Lux, Lumen — wer ein Gebäude modernisieren will, braucht offenbar erst mal einen Abkürzungsführerschein. Willkommen bei PERNI – Dein Wegbegleiter.
Mara: Thomas Pernpeintner hat sich genau diesem Dickicht gewidmet: europäische Richtlinie, deutsches Gesetz, und was das konkret für Licht und Gebäudeautomation bedeutet. Fangen wir damit an.
EPBD und GModG: Was Gebäudemodernisierung wirklich bedeutet
Pip: Wer ein Gebäude modernisiert, steht schnell vor zwei verschiedenen Regelwerken — einem europäischen und einem deutschen — und der Frage, was davon eigentlich für das eigene Projekt gilt. Darum geht es hier: Wie hält man EPBD und GModG auseinander, und was folgt daraus für Licht und Steuerung?
Mara: Der Beitrag setzt genau da an. Zur deutschen Seite heißt es klar: „Die dort erläuterten Änderungen betreffen insbesondere die Wärmeversorgung und die Wahl der Heiztechnik. Daraus lässt sich keine pauschale Austauschpflicht für jede vorhandene Leuchte ableiten.“
Pip: Das ist der entscheidende Punkt: Das GModG, das seit dem 29. Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz ersetzt, zwingt niemanden automatisch, alle Leuchten zu tauschen. Und die EPBD — die EU-Richtlinie, in Kraft seit Mai 2024 — liefert den europäischen Rahmen, muss aber anhand der nationalen Umsetzung beurteilt werden.
Mara: Für die Planung empfiehlt der Beitrag deshalb, zwei Fragen sauber zu trennen: Welche Anforderungen gelten konkret für dieses Gebäude? Und welche technische Lösung passt zur tatsächlichen Nutzung?
Pip: Klingt simpel — ist es aber nicht, wenn Gebäudetyp, Anlagengröße und Übergangsfristen alle gleichzeitig eine Rolle spielen.
Mara: Genau deshalb gibt es eine Checkliste für die Bestandsaufnahme: Nutzung erfassen, Beleuchtung dokumentieren, Betriebszeiten prüfen, Steuerung aufnehmen, Nutzerbeschwerden sammeln, Verantwortlichkeiten klären. Diese sechs Schritte sollen das Gespräch mit der Fachplanung vorbereiten — nicht ersetzen.
Pip: Und beim Angebotsvergleich? Da lauert die nächste Falle.
Mara: Der Beitrag weist darauf hin, dass Leuchten, Montage, Steuerung, Inbetriebnahme, Dokumentation und Einweisung unterschiedlich berücksichtigt werden können — und Endpreise dann nur eingeschränkt vergleichbar sind. Ein Rechenbeispiel illustriert das: Eine Anlage mit zwei Kilowatt, zweitausend Stunden Laufzeit, ergibt rechnerisch viertausend Kilowattstunden. Halbiert sich die Leistung, halbiert sich in diesem vereinfachten Beispiel der Verbrauch — aber das ist ausdrücklich keine Einsparprognose.
Mara: Was oft vergessen wird: Die Übergabe gehört zur Modernisierung. Wer erklärt die Bedienung, wer darf Einstellungen ändern, wann wird geprüft, ob die vereinbarten Ziele im Betrieb ankommen?
Pip: Und wer das alles strukturiert angehen will, findet dazu auch ein PERNI-Whitepaper — mit Grundlagen, Praxisbeispielen und weiteren Checklisten rund um Lichtqualität und Gebäudemodernisierung.
Mara: Europäischer Rahmen, deutsches Gesetz, technische Umsetzung — und die Übergabe als Teil des Projekts. Das sind die Schichten, die auseinandergehalten werden wollen.
Pip: Beim nächsten Mal schauen wir, was PERNI noch in petto hat. Bis dahin: Bestandspläne raus.


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