Podcast Episode: EPBD und GModG: Gebäudemodernisierung, Licht und Gebäudeautomation

Pip: EPBD, GModG, Lux, Lumen — wer ein Gebäude modernisieren will, braucht offenbar erst mal einen Abkürzungsführerschein. Willkommen bei PERNI – Dein Wegbegleiter.

Mara: Thomas Pernpeintner hat sich genau diesem Dickicht gewidmet: europäische Richtlinie, deutsches Gesetz, und was das konkret für Licht und Gebäudeautomation bedeutet. Fangen wir damit an.

EPBD und GModG: Was Gebäudemodernisierung wirklich bedeutet

Pip: Wer ein Gebäude modernisiert, steht schnell vor zwei verschiedenen Regelwerken — einem europäischen und einem deutschen — und der Frage, was davon eigentlich für das eigene Projekt gilt. Darum geht es hier: Wie hält man EPBD und GModG auseinander, und was folgt daraus für Licht und Steuerung?

Mara: Der Beitrag setzt genau da an. Zur deutschen Seite heißt es klar: „Die dort erläuterten Änderungen betreffen insbesondere die Wärmeversorgung und die Wahl der Heiztechnik. Daraus lässt sich keine pauschale Austauschpflicht für jede vorhandene Leuchte ableiten.“

Pip: Das ist der entscheidende Punkt: Das GModG, das seit dem 29. Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz ersetzt, zwingt niemanden automatisch, alle Leuchten zu tauschen. Und die EPBD — die EU-Richtlinie, in Kraft seit Mai 2024 — liefert den europäischen Rahmen, muss aber anhand der nationalen Umsetzung beurteilt werden.

Mara: Für die Planung empfiehlt der Beitrag deshalb, zwei Fragen sauber zu trennen: Welche Anforderungen gelten konkret für dieses Gebäude? Und welche technische Lösung passt zur tatsächlichen Nutzung?

Pip: Klingt simpel — ist es aber nicht, wenn Gebäudetyp, Anlagengröße und Übergangsfristen alle gleichzeitig eine Rolle spielen.

Mara: Genau deshalb gibt es eine Checkliste für die Bestandsaufnahme: Nutzung erfassen, Beleuchtung dokumentieren, Betriebszeiten prüfen, Steuerung aufnehmen, Nutzerbeschwerden sammeln, Verantwortlichkeiten klären. Diese sechs Schritte sollen das Gespräch mit der Fachplanung vorbereiten — nicht ersetzen.

Pip: Und beim Angebotsvergleich? Da lauert die nächste Falle.

Mara: Der Beitrag weist darauf hin, dass Leuchten, Montage, Steuerung, Inbetriebnahme, Dokumentation und Einweisung unterschiedlich berücksichtigt werden können — und Endpreise dann nur eingeschränkt vergleichbar sind. Ein Rechenbeispiel illustriert das: Eine Anlage mit zwei Kilowatt, zweitausend Stunden Laufzeit, ergibt rechnerisch viertausend Kilowattstunden. Halbiert sich die Leistung, halbiert sich in diesem vereinfachten Beispiel der Verbrauch — aber das ist ausdrücklich keine Einsparprognose.

Mara: Was oft vergessen wird: Die Übergabe gehört zur Modernisierung. Wer erklärt die Bedienung, wer darf Einstellungen ändern, wann wird geprüft, ob die vereinbarten Ziele im Betrieb ankommen?

Pip: Und wer das alles strukturiert angehen will, findet dazu auch ein PERNI-Whitepaper — mit Grundlagen, Praxisbeispielen und weiteren Checklisten rund um Lichtqualität und Gebäudemodernisierung.


Mara: Europäischer Rahmen, deutsches Gesetz, technische Umsetzung — und die Übergabe als Teil des Projekts. Das sind die Schichten, die auseinandergehalten werden wollen.

Pip: Beim nächsten Mal schauen wir, was PERNI noch in petto hat. Bis dahin: Bestandspläne raus.

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