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GModG & Beleuchtungssteuerung
verstehen.
Von der gesetzlichen Pflicht zur funktionierenden Beleuchtungssteuerung in Nichtwohngebäuden.
Welche Nichtwohngebäude sind betroffen? Was verlangt § 56 für die automatische Beleuchtungssteuerung? Wie werden DIN V 18599:2018-09 und die aktuelle DIN/TS-18599-Reihe sauber eingeordnet? Der PERNI Praxis-Wegbegleiter verbindet Rechtsrahmen, Nutzungsprofile, Sensorik, Lichtqualität und Gebäudeautomation.
25 Seiten · PDF · ca. 0,7 MB · Rechts- und Normenstand 24.09.2026
WHITEPAPER · LICHT VERSTEHEN
GModG & Beleuchtungssteuerung
verstehen
Von der gesetzlichen Pflicht zur funktionierenden Beleuchtungssteuerung.
01
Betroffenheit
02
Zonierung
03
Steuerung
PERNI – Dein Wegbegleiter · Thomas Pernpeintner
Deine Frage zu GModG & Licht
Welche Lichtsteuerung passt zu deinem Gebäude? Was bedeuten die Anforderungen für Flur, Büro oder Treppenhaus? Der PERNI-Assistent hilft dir, deine Frage einzuordnen – mit Fachquellen und verständlichen Antworten.
4 Fragen kostenlos mit Konto · danach 4,99 €/Monat mit monatlicher Verlängerung · jederzeit zum Ende des bezahlten Monats kündbar · öffnet in einem neuen Tab.
Der Beitrag hilft, Server und KI-Dienst zu finanzieren. Die Antworten dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung oder Fachplanung.
PERNI · LICHT VERSTEHEN
Beleuchtungssteuerung nach Nutzung.
Die Praxisübersichten.
Wie stark fällt Abwesenheit ins Gewicht? Welche Funktionen gehören zu welchem Automationsgrad? Und welche Steuerung ist im Referenzgebäude für einen Raum vorgesehen? Drei Übersichten ergänzen das Whitepaper – direkt aus der Nutzung heraus erklärt.
PRAXISÜBERSICHT 01
Wo Abwesenheit besonders ins Gewicht fällt.
Der Abwesenheitsfaktor CA beschreibt die relative Abwesenheit im jeweiligen Nutzungsprofil. Ein hoher Wert macht die Präsenzsteuerung für die energetische Betrachtung besonders interessant.
Lager, Technik, Archiv
Parkhaus – Büro- und Privatnutzung
WC und Sanitärräume; Nebenflächen ohne Aufenthaltsräume; Bibliothek – Magazin und Depot
Verkehrsflächen / Flure; öffentliches Parkhaus; Flure des allgemeinen Pflegebereichs
Hotelzimmer; Lager- und Logistikhallen
Besprechung / Seminar; Küche – Vorbereitung / Lager; sonstige Aufenthaltsräume; Rechenzentrum; Theater – Foyer; Messe / Kongress
Einzel- und Gruppenbüro; Turnhalle; Labor
Klassenzimmer / Gruppenraum; Hörsaal / Auditorium
Industriehallen – leichte, mittelschwere und schwere Arbeit
Im Profil ist keine Abwesenheit angesetzt. Daraus folgt keine automatische Befreiung von Anforderungen an die Belegungserkennung.
Zugehörige Nutzungen anzeigen
Großraumbüro; Schalterhalle; Einzelhandel / Kaufhaus; Einzelhandel (Lebensmittel); Bettenzimmer; Kantine; Restaurant; Küche in Nichtwohngebäuden; Zuschauerbereich; Bühne; Ausstellungsräume / Museum; Bibliothek – Lesesaal und Freihandbereich; Sauna; Fitnessraum; Untersuchungs- und Behandlungsräume; Spezialpflege; Arzt- und therapeutische Praxen
So liest du den Wert: 0,30 steht für 30 % relative Abwesenheit im Nutzungsprofil – nicht automatisch für 30 % weniger Strom. Die tatsächliche Wirkung hängt unter anderem von Steuerung, Nachlaufzeit und Betrieb ab. Auch bei kleinen Werten können Präsenzinformationen für andere Gebäudefunktionen wichtig sein.
Quelle & Stand: Eigene Darstellung nach DIN/TS 18599-10:2025-10 zur Erläuterung der Abwesenheitsfaktoren und Nutzungsprofile – Stand 25.09.26.
PRAXISÜBERSICHT 02
Automationsgrade: Welche Funktion gehört dazu?
Der Beleuchtungsausschnitt für Nichtwohngebäude zeigt die Zuordnung der Ausführungen zu D, C, B und A. Klasse C ist zur Orientierung gold hinterlegt.
| Steuerungsfunktion | D | C | B | A |
|---|---|---|---|---|
| L-1 · Regelung / Steuerung des Kunstlichts | ||||
| L-1-1Manueller Ein-/Aus-Schalter | ● | – | – | – |
| L-1-2Permanent eingeschaltet | ● | – | – | – |
| L-1-3Manueller Ein-/Aus-Schalter mit zentralem Ausschalt-Signal, z. B. zeitabhängig | ● | ● | – | – |
| L-1-4Tageslichtabhängig gedimmt; abschaltend, automatisch wieder einschaltend | ● | ● | ● | – |
| L-1-5Tageslichtabhängig gedimmt; abschaltend, manuell wieder einschaltend | ● | ● | ● | ● |
| L-2 · Präsenzerfassung | ||||
| L-2-1Ohne Präsenzmelder | ● | ● | – | – |
| L-2-2Mit Präsenzmelder | ● | ● | ● | ● |
● Zugeordnet · – nicht zugeordnet. Die Ausführungen innerhalb einer Funktionsgruppe sind Alternativen. Die Punkte sind keine Liste von Funktionen, die alle gleichzeitig eingebaut werden müssen.
Für die Planung: In diesem Ausschnitt verlangen B und A eine Präsenzerfassung; bei A ist für das Kunstlicht die tageslichtabhängig gedimmte, abschaltende Ausführung mit manuellem Wiedereinschalten zugeordnet. Die Gesamtklasse eines Gebäudes ergibt sich erst aus allen relevanten Automationsfunktionen. Zusätzliche gesetzliche Anforderungen bleiben zu berücksichtigen.
Quelle & Stand: Eigene Darstellung zur Erläuterung der Beleuchtungsfunktionen L-1/L-2 nach DIN/TS 18599-11:2025-10. Abgebildeter Tabellenstand: 2025-08. Redaktioneller Stand 25.09.26.
PRAXISÜBERSICHT 03
Welche Steuerung gehört zu welcher Nutzung?
Die Referenztechnologien im Überblick: Präsenzkontrolle, Konstantlichtkontrolle und tageslichtabhängige Kontrolle. Die Häkchen kennzeichnen die vorgesehenen Referenztechnologien für die Berechnung des Referenzgebäudes.
✓ Pflicht im dargestellten Referenzansatz · – im Übrigen manuell. Tageslichtkontrolle: „gedimmt, nicht ausschaltend“, einschließlich Konstantlichtkontrolle. Die Büronutzungen 1–3 und der Besprechungsraum 4 sind getrennt dargestellt: Der Präsenz-Eintrag der ursprünglichen Sammelzeile bezieht sich auf Profil 4.
Vom Referenzansatz zum Projekt: Die Tabelle macht die Vorgaben der Referenzberechnung sichtbar. Für die konkrete Ausstattung kommen die Anforderungen an das betroffene Gebäude und den erforderlichen Automationsgrad hinzu. Ein Strich ist deshalb keine pauschale Befreiung von einer anderweitig geltenden Anforderung. Für die Tageslichtregelung ist außerdem der tatsächlich nutzbare Tageslichtbeitrag der Zone zu berücksichtigen.
Quelle & Stand: Eigene Darstellung nach DIN/TS 18599-10:2025-10 zur Erläuterung der Referenztechnologien. Bezug: GModG, Anlage 2 zu § 18 Absatz 1. GModG-Lesefassung – Stand 25.09.26.
Redaktioneller Stand: 25.09.26 · Eigene PERNI-Grafiken zur Erläuterung der DIN/TS-18599-Reihe. Die Originalnormen und der jeweils maßgebliche Gesetzestext bleiben die Grundlage der Fachplanung.
WAS DU MITNIMMST
Vom Gesetz zur konkreten Zone.
Betroffenheit prüfen
EPBD und GModG einordnen, Schwellenwerte verstehen und den Projektbezug herstellen.
Zonen richtig einordnen
DIN V 18599:2018-09 und die aktuelle DIN/TS-18599-Reihe sauber unterscheiden und Nutzungsprofile für reale Bereiche einordnen.
Maßnahmen ableiten
Lichtqualität, Sensorik, Tageslicht, DALI, KNX und BACS in einer funktionierenden Betriebslogik zusammenführen.
IM WHITEPAPER
Praxis statt Paragrafenwüste.
- EPBD und GModG – vom europäischen Rahmen zur deutschen Umsetzung
- DIN V 18599 / DIN/TS 18599 – Nutzungsprofile, Zonierung und energetischer Planungsrahmen
- Was ist in welcher Zone typischerweise zu tun?
- Praxisbeispiele für Büro sowie Industrie & Logistik
- Lichtqualität: DIN EN 12464-1 und ASR A3.4 richtig einordnen
- Präsenz, Tageslicht, DALI, KNX und BACS verständlich zusammenführen
- Wirtschaftlichkeit, Umsetzung, Checklisten und Quellen
Für wen? Betreiber, Elektrofachbetriebe, Planer, Facility Management, Immobilienverantwortliche und alle, die Beleuchtungssanierungen nicht nur technisch, sondern im Gesamtsystem verstehen möchten.
Hinweis: Das Whitepaper dient der fachlichen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind für reale Projekte die jeweils aktuellen Originalfassungen, projektspezifischen Randbedingungen und verantwortlichen Fachplanungen. Bei Recherche, Strukturierung und grafischer Produktion wurde KI unterstützend eingesetzt; fachliche Auswahl, Prüfung und Freigabe liegen beim Autor.
DEINE FRAGE. DEIN NÄCHSTER SCHRITT.
Was heißt das für mein Gebäude?
50 Antworten aus der Praxis. Wähle zuerst dein Thema, dann deine Frage.
Noch ganz am Anfang? Starte mit „Bin ich betroffen?“. Für konkrete Räume öffne „Lichtsteuerung“.
Bin ich betroffen? · 10 Fragen
Starte hier, wenn du wissen möchtest, ob und wann du handeln musst.
Wann muss ich was machen?
Prüfe zuerst Gebäudenutzung, Anlagenart und Nennleistung. Für betroffene Nichtwohngebäude nennt § 56 Abs. 1 und 6 grundsätzlich den 31. Dezember 2029 für Gebäudeautomation und automatische Beleuchtungssteuerung. Ausnahmen und Übergangsregeln gehören zur Prüfung dazu. Praktischer Start: Anlagenunterlagen sammeln, vorhandene Funktionen aufnehmen und die fehlenden Maßnahmen mit Terminplan festlegen.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Entscheiden die Quadratmeter oder die Heizungsleistung?
Für die Schwelle in § 56 ist die Nennleistung der dort genannten Anlage maßgeblich, nicht allein die Gebäudefläche. Genannt sind Heizungsanlagen, kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlagen, Klimaanlagen sowie kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen. Eine große Halle ist daher nicht schon wegen ihrer Quadratmeter automatisch betroffen.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Was bedeutet mehr als 70 kW – zählt genau 70 kW dazu?
Der Gesetzestext sagt „mehr als 70 Kilowatt“. Genau 70 kW überschreiten diese Schwelle nicht; 75 kW schon. Voraussetzung bleibt, dass die maßgebliche Anlagenleistung richtig bestimmt wurde und das Gebäude in den Anwendungsbereich fällt. Daraus folgt keine Befreiung von sämtlichen anderen Gebäude- oder Arbeitsschutzpflichten.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Wo finde ich die maßgebliche Nennleistung?
Als Ausgangspunkt dienen Typenschilder, technische Datenblätter und die Anlagendokumentation. Lass den zuständigen Fachbetrieb bestätigen, welcher Leistungswert für die betreffende Anlage maßgeblich ist. Stromaufnahme, thermische Heizleistung und Kälteleistung sind unterschiedliche Angaben; ein Jahresverbrauch in kWh ersetzt die Nennleistung in kW nicht.
Praktischer Prüfweg · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Werden mehrere Heizungen und Klimaanlagen zusammengerechnet?
Addiere nicht einfach alle kW-Werte des Grundstücks. Zuerst müssen die Anlagen und ihre funktionalen Zusammenhänge abgegrenzt werden. Ob mehrere Erzeuger gemeinsam zu einer Anlage gehören, lässt sich nicht allein aus der Anzahl der Geräte entscheiden. Für die Prüfung sind Anlagenschema, versorgte Bereiche und Leistungsdaten wichtig.
Praktischer Prüfweg · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Was gilt, wenn mehrere Gebäude eine gemeinsame Heizung haben?
Hier ist die Zuordnung von Anlage und versorgten Gebäuden entscheidend. Teile die Leistung nicht eigenständig nach Quadratmetern auf, um die Schwelle zu prüfen. Lass die Versorgungssituation anhand eines Schemas fachlich einordnen; bei unklarer rechtlicher Zuordnung ist die zuständige Vollzugsstelle einzubeziehen.
Praktischer Prüfweg · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung · GModG § 94 – Vollzug durch die Länder
Gilt die Regelung auch für Wohngebäude?
§ 56 richtet die hier beschriebenen Anforderungen an Nichtwohngebäude. Daraus ergibt sich keine allgemeine Pflicht aus dieser Vorschrift für jedes Wohnhaus. Bei gemischt genutzten Gebäuden muss die Zuordnung der Gebäudeteile gesondert geprüft werden.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung · GModG – vollständiger Gesetzestext
Was gilt für ein Haus mit Wohnungen und Gewerbe?
Weder ein kleines Büro im Wohnhaus noch eine Wohnung im Gewerbegebäude entscheidet allein über sämtliche Anforderungen. § 106 behandelt gemischt genutzte Gebäude und die getrennte Betrachtung von Teilen unter bestimmten Voraussetzungen. Für dein Objekt müssen Nutzung, Flächen und technische Versorgung gemeinsam betrachtet werden.
Praktischer Prüfweg · Stand 25.09.2026
GModG – vollständiger Gesetzestext
Ich bin nur Mieter – muss ich mich darum kümmern?
Grundsätzlich nennt § 8 den Bauherrn oder Eigentümer als Verantwortlichen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Als Mieter solltest du die Frage mit dem Eigentümer klären und deine Nutzung sowie vorhandene Technik beisteuern. Wer Kosten trägt oder Arbeiten beauftragt, lässt sich nicht pauschal ohne Vertrag und konkreten Sachverhalt beantworten.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 8 – Verantwortliche
Muss ich handeln, obwohl meine Anlage noch funktioniert?
Technische Funktionsfähigkeit allein beantwortet die Frage nicht. Eine Anlage kann zuverlässig laufen und dennoch die geforderten Überwachungs- oder Steuerungsfunktionen nicht erfüllen. Vergleiche deshalb die vorhandenen Funktionen mit § 56, bevor du über Austausch oder Ergänzung entscheidest.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Lichtsteuerung im Raum · 12 Fragen
Flur, Büro oder Klassenzimmer: erst die Nutzung klären, dann die passende Funktion auswählen.
Welche Steuerung brauche ich im Flur?
Als Planungseinstieg sind Belegungserkennung, sichere Erfassung der Zugänge und eine zur Nutzung passende Nachlaufzeit sinnvoll. Gibt es nutzbares Tageslicht, kommt dessen Berücksichtigung hinzu. Lange oder verwinkelte Flure benötigen ein abgestimmtes Erfassungskonzept. Das ist eine Planungsempfehlung; die verbindliche Ausstattung ergibt sich aus den Anforderungen an dein Gebäude.
Planungsempfehlung · Stand 25.09.2026
licht.de – Sensoren für Lichtmanagement (Brancheninitiative) · GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Muss ich im Flur ohne Tageslicht eine Tageslichtregelung einsetzen?
Ohne nutzbaren Tageslichteintrag kann eine Tageslichtregelung kein Tageslicht ausnutzen. Für diesen Raum stehen bedarfsgerechtes Schalten und gegebenenfalls andere Regelungsfunktionen im Vordergrund. § 56 Abs. 6 schreibt nicht ausdrücklich einen Tageslichtsensor in jedem Raum vor. Welche Funktionen zusätzlich aus dem erforderlichen Automationsgrad oder dem Projekt folgen, muss separat geprüft werden.
Technik und Rechtsrahmen · Stand 25.09.2026
licht.de – Lichtmanagement bei der Sanierung (Brancheninitiative) · GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Wann brauche ich einen Präsenzmelder?
Wenn die Beleuchtung auf die tatsächliche Anwesenheit reagieren soll, braucht das System eine geeignete Belegungserkennung. Ein Präsenzmelder ist eine mögliche technische Lösung. § 56 Abs. 6 formuliert, dass die automatische Beleuchtungssteuerung angemessen zoniert sein und über Belegungserkennung verfügen soll. Eine bestimmte Meldermarke oder Bauform schreibt dieser Satz nicht vor.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung · DALI Alliance – Sensoren und Bedienelemente (Branchenorganisation)
Reicht ein Bewegungsmelder?
Das hängt von Tätigkeit und Erfassungsbereich ab. Ein Melder muss die Bewegungen erkennen, die bei der tatsächlichen Nutzung auftreten. Bei sitzenden Tätigkeiten sind kleine Bewegungen entscheidend; bei Durchgangsverkehr stehen andere Erfassungsanforderungen im Vordergrund. Entscheidend sind die technischen Daten und der Funktionstest am Einbauort.
Planungsempfehlung · Stand 25.09.2026
licht.de – Sensoren für Lichtmanagement (Brancheninitiative)
Reicht eine Zeitschaltuhr?
Eine Zeitschaltuhr reagiert auf Uhrzeiten, nicht auf die tatsächliche Belegung. Sie kann Betriebszeiten unterstützen, ersetzt aber keine geforderte Belegungserkennung. Prüfe, welche Funktionen das Gesamtsystem erfüllen muss, statt eine einzelne Komponente pauschal als ausreichend anzusehen.
Technik und Rechtsrahmen · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Was heißt angemessen zoniert?
Für die Planung bedeutet das: Bereiche zusammenfassen, die hinsichtlich Nutzung und Steuerungsbedarf sinnvoll gemeinsam betrieben werden können. Ein Besprechungsraum und ein Flur müssen nicht denselben Schaltzustand haben. Die konkrete Zonengröße ist in § 56 Abs. 6 nicht als pauschale Quadratmeterzahl festgelegt.
Planungsempfehlung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Muss jede Leuchte einzeln gesteuert werden?
§ 56 Abs. 6 verlangt keine ausdrückliche Einzeladressierung jeder Leuchte. Geeignete Gruppen können Teil einer zonierten Lösung sein. Ob Gruppen ausreichen, hängt von Nutzung, Tageslicht, Regelungsfunktionen und dem gewählten System ab. Einzeladressierbarkeit ist eine technische Möglichkeit, keine pauschale Aussage dieses Absatzes.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Brauchen Fensterplätze und innen liegende Arbeitsplätze getrennte Gruppen?
Das ist häufig eine sinnvolle Planungsentscheidung, weil der Tageslichteintrag unterschiedlich sein kann. Prüfe Raumgeometrie, Fenster, Verschattung und Sensorposition. Eine gemeinsame Regelung darf nicht dazu führen, dass der innen liegende Arbeitsplatz zu dunkel wird.
Planungsempfehlung · Stand 25.09.2026
licht.de – Sensoren für Lichtmanagement (Brancheninitiative) · BAuA – ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
Was ist der Unterschied zwischen Tageslicht- und Konstantlichtregelung?
Bei der Tageslichtregelung wird das künstliche Licht an den verfügbaren Tageslichtbeitrag angepasst. Eine Regelung auf einen Beleuchtungsstärke-Sollwert hält das gewünschte Lichtniveau im erfassten Bereich. Die Begriffe und Funktionen können in Produkten unterschiedlich zusammengefasst sein: Lass dir deshalb die tatsächlich bereitgestellte Funktion erklären.
Technische Erläuterung · Stand 25.09.2026
licht.de – Sensoren für Lichtmanagement (Brancheninitiative)
Darf ich das Licht weiterhin mit einem Taster bedienen?
Manuelle Bedienung und Automatik können in einem System kombiniert werden. Für die Planung ist wichtig, wie lange ein manueller Eingriff gilt und wann die Automatik wieder übernimmt. Eine dauerhaft unwirksam gemachte erforderliche Funktion ist etwas anderes als eine vorgesehene Bedienmöglichkeit.
Planungsempfehlung · Stand 25.09.2026
DALI Alliance – Sensoren und Bedienelemente (Branchenorganisation) · GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Wie verhindere ich, dass das Licht ausgeht, obwohl jemand im Raum ist?
Prüfe Melderposition, Erfassungsbereich, Abschattungen und Nachlaufzeit. Teste die Anlage mit den tatsächlichen Tätigkeiten, etwa Lesen oder Schreiben am Arbeitsplatz. Eine kurze Nachlaufzeit ist kein Erfolg, wenn Menschen dadurch im Dunkeln sitzen.
Planungsempfehlung · Stand 25.09.2026
licht.de – Sensoren für Lichtmanagement (Brancheninitiative) · BAuA – ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
Darf ich Sicherheits- und Notbeleuchtung einfach mit abschalten?
Nein, die normale Lichtsteuerung darf eine erforderliche Sicherheitsfunktion nicht außer Kraft setzen. Sicherheitsbeleuchtung und Allgemeinbeleuchtung müssen in einem abgestimmten Konzept betrachtet werden. Lass Abschalt- und Dimmfunktionen anhand der Gefährdungsbeurteilung und der einschlägigen Sicherheitsanforderungen planen.
Sicherheit und Planung · Stand 25.09.2026
BAuA – ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
Bestand & Neubau · 7 Fragen
Vorhandenes sinnvoll nutzen und zusätzliche Anforderungen richtig einordnen.
Muss ich vorhandene LED-Leuchten austauschen?
Aus § 56 folgt kein pauschaler Austausch jeder LED-Leuchte. Entscheidend sind die benötigten Funktionen und die technische Eignung der vorhandenen Anlage. Prüfe Betriebsgeräte, Schalt- oder Dimmbarkeit und Schnittstellen; manchmal genügt eine Ergänzung, manchmal ist ein Austausch wirtschaftlicher oder technisch nötig.
Praktischer Prüfweg · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Kann ich eine Steuerung ohne neue Leitungen nachrüsten?
Funklösungen können eine Option sein. Ob sie passen, hängt unter anderem von den vorhandenen Leuchten, Funkbedingungen, Versorgung und den benötigten Funktionen ab. Lass dir Kompatibilität, Wartung und Ausfallszenarien für dein Gebäude zeigen; „kabellos“ allein ist kein Nachweis der Eignung.
Planungsempfehlung · Stand 25.09.2026
DALI Alliance – Funk und Lichtsteuerung (Branchenorganisation)
Schreibt das Gesetz DALI oder KNX vor?
§ 56 legt Funktionen sowie Anforderungen an Schnittstellen und bei Neubauten an das Zusammenwirken der Systeme fest. Er schreibt DALI oder KNX nicht als einzig zulässige Lösung vor. Wähle das System anhand der erforderlichen Funktionen und der Einbindung in die Gebäudetechnik.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Müssen alle Komponenten vom selben Hersteller stammen?
§ 56 Abs. 3 verlangt bei den dort erfassten Neubauten gerade auch das Zusammenwirken mit unterschiedlichen herstellereigenen Technologien, Geräten und Herstellern. Trotzdem muss die konkrete Kombination fachlich geprüft werden. Gleiche Produktbezeichnungen oder ein gemeinsames Protokoll allein ersetzen keinen Funktionstest.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Welche Automationsklasse braucht ein Neubau?
Für zu errichtende Nichtwohngebäude nennt § 56 Abs. 3 mindestens Automationsgrad C bei einer maßgeblichen Anlagenleistung über 70 kW und mindestens B über 290 kW. Der Verweis lautet DIN/TS 18599-11:2025-10. Prüfe zusätzlich Anwendungsbereich und projektspezifische Übergangsregeln; die Klassenzuordnung ersetzt keine vollständige Fachplanung.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Muss ein Bestandsgebäude automatisch dieselbe Klasse wie ein Neubau erreichen?
Die ausdrücklichen Klassenanforderungen in § 56 Abs. 3 beziehen sich auf zu errichtende Nichtwohngebäude. Für den Bestand sind insbesondere die einschlägigen Funktionen aus Absatz 2 und die Beleuchtungsanforderung aus Absatz 6 zu prüfen. Daraus folgt weder pauschal „immer Klasse B“ noch „im Bestand keine Automation nötig“.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Unsere Gebäudeautomation wurde erst kürzlich eingebaut. Gibt es eine Übergangsregel?
§ 56 Abs. 4 enthält eine besondere Regel für bestimmte Bestandsanlagen, die in den bis zu drei Jahren vor dem 1. Januar 2027 eingebaut wurden und Absatz 2 noch nicht erfüllen. Ob diese Regel greift und wie die Frist im Einzelfall zu bestimmen ist, sollte mit Einbaudatum und Funktionsnachweis geprüft werden. Sie ist kein pauschaler Aufschub für jede Beleuchtungsmaßnahme.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Energiemonitoring · 8 Fragen
Vom vorhandenen Zähler zu Daten, aus denen sich Maßnahmen ableiten lassen.
Wie realisiere ich ein Energiemonitoring?
Beginne mit einem Messkonzept: Welche Energieträger und technischen Systeme gibt es, welche Daten liegen vor und wo fehlen Messstellen? Danach folgen Datenerfassung, verständliche Auswertung und ein Prozess für Verbesserungen. § 56 Abs. 2 umfasst mehr als eine Verbrauchsanzeige: Auch Analyse, Effizienzbewertung und Betreiberinformation gehören dazu.
Praktischer Prüfweg · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Reicht mein vorhandener Hauptstromzähler?
Ein Hauptstromzähler liefert einen Gesamtwert. Ob das reicht, hängt davon ab, ob damit die geforderten Verbräuche und Funktionen nachvollziehbar abgebildet werden können. Die Anforderungen aus § 56 Abs. 2 beziehen sich auf alle Hauptenergieträger und gebäudetechnischen Systeme. Prüfe daher Datenlücken im Messkonzept, statt den Hauptzähler pauschal als ausreichend anzusehen.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Muss ich jede einzelne Leuchte messen?
§ 56 verlangt nicht ausdrücklich einen eigenen Energiezähler pro Leuchte. Lege die Messgrenzen so fest, dass die geforderten Verbräuche und Auswertungen abgebildet werden. Ob Gruppen-, Stromkreis- oder andere Messungen geeignet sind, muss das Messkonzept begründen.
Praktischer Prüfweg · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Reicht es, einmal im Jahr die Stromrechnung anzusehen?
Eine Jahresrechnung allein bildet keine kontinuierliche Überwachung und Analyse im Sinne des § 56 Abs. 2 ab. Die Daten müssen so verfügbar sein, dass Auffälligkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten erkannt werden können. Ein pauschales Messintervall für jedes System nennt dieser Absatz nicht.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Brauche ich zwingend eine Cloud oder ein Abo?
§ 56 schreibt weder eine Cloud noch ein Abonnement als technische Lösung vor. Maßgeblich sind die Funktionen und die Zugänglichkeit der Daten. Vergleiche bei der Auswahl auch laufende Kosten, Datenexport, Zuständigkeiten und den Betrieb bei Verbindungsstörungen.
Technik und Rechtsrahmen · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Was bedeutet eine herstellerunabhängige Schnittstelle?
Die erhobenen Daten sollen über eine gängige, frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich sein, damit Auswertungen unabhängig vom Hersteller möglich sind. Lass dir konkret zeigen, welche Daten exportiert werden, in welchem Format und mit welchen Zugriffsrechten. Ein Werbeversprechen wie „offenes System“ genügt für diese Prüfung nicht.
Praktischer Prüfweg · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Wer soll die Daten auswerten?
Organisatorisch braucht es eine klar benannte Zuständigkeit, etwa im Facility Management oder bei einem beauftragten Dienstleister. Das ist unsere Umsetzungsempfehlung. Vereinbart, wer Meldungen prüft, Maßnahmen veranlasst und deren Wirkung kontrolliert; sonst bleiben die geforderten Systeminformationen ungenutzt.
Organisationsempfehlung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Was muss bei der Übergabe getestet und dokumentiert werden?
Unsere Empfehlung: Zonenplan, Funktionsbeschreibung, Sensor- und Zeitparameter, Messstellen, Schnittstellen, Zugänge und Testergebnisse übergeben lassen. Bei den betroffenen Neubauten fordert § 56 Abs. 3 ein technisches Inbetriebnahme-Management; für Wärme- und Kälteanlagen nennt er mindestens eine Heiz- beziehungsweise Kühlperiode.
Planung und Nachweis · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Stunden & Einsparung · 7 Fragen
Mit nachvollziehbaren Annahmen rechnen, statt pauschale Einsparungen zu versprechen.
Wie viele Stunden muss ich für ein Klassenzimmer ansetzen?
Für eine Wirtschaftlichkeitsrechnung nutze den tatsächlichen Betrieb: Unterricht, Betreuung, Reinigung und weitere Nutzungen. Für einen normativen Energienachweis gelten dagegen die Randbedingungen des gewählten Nachweisverfahrens und der maßgeblichen Normausgabe. Rechenbeispiel, kein Normwert: 200 Nutzungstage × 6 Stunden ergeben 1.200 Nutzungsstunden. Das sind noch nicht automatisch 1.200 Stunden Beleuchtung mit voller Leistung.
Rechenbeispiel und Abgrenzung · Stand 25.09.2026
DIN Media – DIN/TS 18599-10:2025-10, Nutzungsrandbedingungen
Wie viel Prozent spart Tageslichtregelung im Büro?
Eine allgemeingültige Prozentzahl lässt sich daraus nicht ableiten. Fenster, Raumtiefe, Verschattung, Nutzungszeiten, Sollwert und die vorhandene Bedienung beeinflussen das Ergebnis. Vergleiche die bestehende Beleuchtung mit dem geplanten Betrieb unter denselben Randbedingungen; eine pauschale Herstellerangabe ersetzt diese Rechnung nicht.
Planungsempfehlung · Stand 25.09.2026
licht.de – Lichtmanagement bei der Sanierung (Brancheninitiative)
Darf ich Einsparungen durch LED, Präsenz und Tageslicht einfach addieren?
Nein. Jede zusätzliche Maßnahme wirkt auf den verbleibenden Verbrauch. Rein rechnerisches Beispiel: 50 % weniger durch eine erste Maßnahme und danach 20 % weniger vom Rest ergeben insgesamt 60 %, nicht 70 %. In realen Anlagen können sich die Wirkungen zusätzlich überschneiden.
Rechenbeispiel · Stand 25.09.2026
Eigene mathematische Beispielrechnung; keine Norm- oder Einspargarantie.
Ist ein Abwesenheitsfaktor von 0,30 gleich 30 Prozent Stromeinsparung?
Nein. Ein Nutzungsparameter ist keine garantierte Einsparung. Die Wirkung hängt auch davon ab, ob die Beleuchtung bei Abwesenheit sonst eingeschaltet wäre, wie schnell sie reagiert und welcher Verbrauch verbleibt. Nutzungsprofil, Steuerungsfunktion und tatsächlichen Betrieb deshalb getrennt betrachten.
Einordnung ohne Normwertübernahme · Stand 25.09.2026
DIN Media – DIN/TS 18599-10:2025-10, Nutzungsrandbedingungen
Wie rechne ich aus, wann sich eine Nachrüstung bezahlt macht?
Eine einfache erste Rechnung lautet: Investition geteilt durch jährliche Nettoeinsparung. Beispiel: 6.000 Euro Investition und 1.200 Euro Nettoeinsparung pro Jahr ergeben fünf Jahre statische Amortisation. Wartung, laufende Gebühren und zusätzliche Betriebskosten gehören in die Nettoeinsparung. Diese vereinfachte Rechnung allein entscheidet nicht über eine gesetzliche Ausnahme.
Rechenbeispiel · Stand 25.09.2026
GModG § 102 – Befreiungen
Wie messe ich, ob die Einsparung wirklich erreicht wurde?
Vergleiche Verbrauchswerte vor und nach der Maßnahme unter möglichst vergleichbaren Bedingungen. Halte Änderungen bei Nutzungszeiten, Belegung und bei tageslichtabhängiger Regelung auch saisonale Unterschiede fest. Die Differenz zweier beliebiger Monatsrechnungen ist noch kein belastbarer Nachweis der Wirkung einer einzelnen Maßnahme.
Auswertungsempfehlung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung
Ist der neueste Normstand automatisch für jeden Nachweis maßgeblich?
Nicht allein wegen seines Erscheinungsdatums. Für den konkreten Nachweis müssen Rechtsverweis, Verfahren und gegebenenfalls Übergangsregeln geprüft werden. DIN Media führt die DIN/TS 18599-10:2025-10 als Nachfolger der Ausgabe 2018-09; daraus folgt aber nicht, dass Tabellen verschiedener Ausgaben beliebig miteinander kombiniert werden dürfen.
Praktischer Prüfweg · Stand 25.09.2026
DIN Media – DIN/TS 18599-10:2025-10, Nutzungsrandbedingungen · GModG – vollständiger Gesetzestext
Ausnahmen & Kontrolle · 6 Fragen
Was im Einzelfall zu klären ist und welche Unterlagen dabei helfen.
Ich kann mir die Nachrüstung nicht leisten. Bin ich damit befreit?
Ein knappes Budget allein ist kein belastbarer Nachweis einer Ausnahme. § 56 nennt wirtschaftliche Unzumutbarkeit; § 102 enthält Voraussetzungen für Befreiungen wegen unbilliger Härte. Bereite Kosten, Einsparungen, Nutzungsdauer und besondere Umstände nachvollziehbar auf und kläre das zutreffende Verfahren mit der zuständigen Stelle.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung · GModG § 102 – Befreiungen
Ab welchem Betrag ist eine Maßnahme wirtschaftlich unzumutbar?
Es gibt in § 56 keine pauschale Eurogrenze, die jedes Gebäude automatisch befreit. § 102 stellt unter anderem auf das Verhältnis von notwendigen Investitionen und Ertrag ab. Eine belastbare Einzelfallprüfung braucht Angebote und nachvollziehbare Berechnungen; eine selbst gewählte Amortisationsgrenze ist keine allgemeine gesetzliche Freistellung.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung · GModG § 102 – Befreiungen
Muss ich immer umsetzen, sobald mein Gebäude die Schwelle überschreitet?
Die Schwelle allein beendet die Prüfung nicht. Anwendungsbereich, vorhandene Erfüllung, Übergangsregelungen und einschlägige Ausnahmen müssen berücksichtigt werden. Umgekehrt darf eine grundsätzlich bestehende Pflicht nicht allein deshalb ignoriert werden, weil die Umsetzung unerwünscht ist. Halte die Prüfung und ihr Ergebnis schriftlich fest.
Praktischer Prüfweg · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung · GModG – vollständiger Gesetzestext
Was mache ich, wenn eine Umsetzung technisch unmöglich erscheint?
Lass die Hindernisse und technisch möglichen Alternativen fachlich dokumentieren. Schwieriger Einbau oder fehlende vorhandene Leitungen bedeuten noch nicht automatisch technische Unmöglichkeit. § 56 enthält eigene Ausnahmen; ein Befreiungsantrag nach § 102 ist davon zu unterscheiden. Kläre mit der Vollzugsstelle, welche Unterlagen und welches Verfahren für deinen Fall benötigt werden.
Praktischer Prüfweg · Stand 25.09.2026
GModG § 56 – Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung · GModG § 102 – Befreiungen
Wer kontrolliert das und wer kann verbindlich entscheiden?
Der Vollzug wird durch die Länder ausgestaltet. Frage für dein Gebäude bei der zuständigen Landes- oder örtlichen Vollzugsstelle nach, statt bundesweit dieselbe Behörde vorauszusetzen. § 95 ermöglicht behördliche Anordnungen im Einzelfall. Eine FAQ oder eine Herstellerbestätigung ersetzt keine erforderliche behördliche Entscheidung.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 94 – Vollzug durch die Länder · GModG § 95 – Behördliche Befugnisse
Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte?
§ 108 Abs. 1 Nr. 7 nennt die vorsätzliche oder leichtfertige nicht richtige oder nicht rechtzeitige Ausrüstung entgegen § 56 Abs. 1 als Ordnungswidrigkeit. Daneben kommen behördliche Anordnungen nach § 95 in Betracht. Diesen Tatbestand darf man nicht ohne weitere Prüfung pauschal auf jeden einzelnen Verstoß gegen die Beleuchtungsregel in Absatz 6 übertragen.
Einordnung · Stand 25.09.2026
GModG § 108 – Bußgeldvorschriften · GModG § 95 – Behördliche Befugnisse
Redaktioneller Stand: 25.09.2026. Allgemeine Orientierung, keine verbindliche Einzelfallentscheidung. Gesetz, technische Erläuterung und Rechenbeispiel sind in den Antworten gekennzeichnet. Maßgeblich bleiben die aktuellen Originalquellen und die Prüfung deines Projekts.
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